Dr. iur.
Muzaffer Şeker
Der türkische und der schweizerische gesetzliche Güterstand im Vergleich
Paperback, 360 Seiten, mit zahlreichen
Beispieltabellen
ISBN 978-3-929345-51-3
Preis: 39,90
Euro, 69,40
SFr
Im letzten Jahrhundert, in der Gründungsphase
der Republik Türkei, wurden in vielen Rechtsgebieten, so auch im Familien- und
Zivilrecht, tiefgreifende Reformen durchgeführt. Am 17. Februar 1926 wurde das
Zivilgesetzbuch der Schweiz übernommen. Als ordentlicher Güterstand galt jedoch
in der Türkei die Gütertrennung, im Gegensatz zum schweizerischen ZGB von 1907,
das die Güterverbindung als ordentlichen Güterstand vorsah.
Zunehmend hat sich gezeigt, dass die Gütertrennung viele Nachteile für die Frau
aufwies, da sie keine Beteiligung beider Ehegatten am während der Ehe
neugebildeten Vermögen bei Auflösung des Güterstandes vorsieht. Folglich wurde
am 22. November 2001 im türkischen Parlament die Errungenschaftsbeteiligung als
ordentlicher Güterstand im neuen türkischen ZGB verabschiedet und am 8.
Dezember 2001 verkündet. Am 1. Januar 2002 trat das Gesetz in Kraft. Die
Errungenschaftsbeteiligung löste also die bis dahin geltende Gütertrennung ab,
welche mit den veränderten wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen in der
türkischen Gesellschaft nicht mehr vereinbar war. Die türkische Gesetzgebung
stützte sich hierbei wiederum auf das in der Schweiz bereits 1988 revidierte
Ehegüterrecht.
Da die Einführung der schweizerischen Errungenschaftsbeteiligung als
ordentlicher Güterstand für die Türkei ein grosser Fortschritt und folglich die
schweizerische Rechtsprechung und Literatur in Bezug auf das Ehegüterrecht für
die Türkei auch von grosser Bedeutung ist, behandelt diese Arbeit den
türkischen und den schweizerischen ordentlichen Güterstand im Vergleich. Vor
der Behandlung der ordentlichen sowie der vertraglichen Güterstände nach
schweizerischem und türkischem Zivilgesetzbuch werden die Entwicklungen und
Veränderungen im Ehegüterrecht dargelegt. Zudem wird die Gütertrennung
ausführlich dargestellt, da sie 75 Jahre lang in der Türkei als gesetzlicher
Güterstand galt. Schließlich werden die Schritte in Richtung der
Errungenschaftsbeteiligung im türkischen Recht und die
Errungenschaftsbeteiligung als ordentlicher Güterstand in der Schweiz und in
der Türkei sowie die Vor- und Nachteile der Errungenschaftsbeteiligung
behandelt.
Der Autor:

Dr.iur. Muzaffer Seker promovierte mit dem Thema
‘Der
türkische und der schweizerische gesetzliche Güterstand im Vergleich’.
Am 26. Januar 2006 wurde er von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der
Universität Bern zum DOCTOR IURIS ernannt. Derzeit ist er in der Schweiz als
internationaler Rechtsberater und Übersetzer sowie als Anwalt in der Türkei
tätig. Insbesondere führt er Prozesse in deutscher und türkischer Sprache und
beschäftigt sich mit der türkischen und schweizerischen Gesetzgebung im
Vergleich.
Er führt seine wissenschaftliche Arbeit in der Schweiz weiter
und verfasst juristische Aufsätze, die in den einschlägigen Fachzeitschriften
in der Türkei, in der Schweiz sowie in Deutschland erscheinen. Abgesehen von
seiner Tätigkeit als Jurist und Berater sowie seiner wissenschaftlichen
Arbeiten hält er Vorträge und führt Seminare durch, in denen Chancen und
Risiken auf juristischem Gebiet erläutert werden und gibt seine umfangreichen
Fachkenntnisse weiter.
Av. Dr.
Muzaffer SEKER
Schwarzenburgstr. 119
3097 Liebefeld – Bern
Schweiz
Tel:
0041 795124706
E-Mail:
m.seker (at) gmx.de